Als Gegenleistung zur Kinderbetreuung und zur Mithilfe Im Haushalt erhält jedes Au Pair:
Als Gegenleistung zur Kinderbetreuung und zur Mithilfe Im Haushalt erhält jedes Au Pair:
Taschengeld
Als Taschengeld erhältst du aktuell für maximal 30 Stunden/ Woche 7000.- Norwegische Kronen (NOK) pro Monat. Das sind ca. 600 Euro im Monat (je nach Kursstand). Das klingt nach einer Menge Geld, allerdings werden in Norwegen Steuern erhoben und das schmälert deinen Verdienst.
Steuern
Der Steuersatz, der in der Regel bei 15% – 20 % liegt, wird nach Höhe der Ausgaben für deine Verpflegung, Unterkunft und nach deinem Einkommen berechnet. Das Au Pair muss sich bei der Steuerbehörde in Norwegen anmelden!
Leider können wir nicht genau sagen, wie viel Steuern ein Au Pair zahlen muss, da dieser Betrag je nach dem Wohnort, dem Datum deiner Einreise nach Norwegen und der Anzahl der Monate, die du im Jahr arbeiten wirst, unterschiedlich sein kann. In der Regel sind dies etwa 1.000 NOK pro Monat. Das bedeutet, dass du trotz eines Monatsgehalts von 7.000 NOK nach Abzug der Steuern netto etwa 6.000 NOK erhältst. Die Gastfamilie muss die Steuern von deinem Gehalt abziehen und an die Steuerbehörden abführen.
Freistellung für einen Sprachkurs
Ein Au Pair soll einen Sprachkurs besuchen können, wenn es möchte. In der Regel muss die Familie das Au Pair für 2 – 4 Stunden pro Woche für einen Sprachkurs freistellen.
Übernahme der Kosten für den Sprachkurs
Das ist in Norwegen wirklich ein highlight und einzigartig in der gesamten EU. In Norwegen übernehmen die Gastfamilien die Kosten für den Sprachkurs mit einem Betrag von 10.225 NOK pro Jahr (ca. 875 Euro je nach Kursstand). Das ist eine ganze Menge Zuschuss und damit kannst du dein Norwegisch auf jeden Fall aufpolieren! Bei kürzeren Au Pair Aufenthalten wird der Zuschuss anteilig berechnet (pro Monat ca. 880 NOK = 75 Euro).
Reisekosten
Die Reisekosten zur Gastfamilie trägt das Au Pair. Gastfamilien tragen allerdings die Kosten für das günstigste Rückflugticket!
Die Gastfamilie muss kein Rückflugticket bezahlen, wenn das Au Pair mit einer anderen Aufenthaltsgenehmigung in Norwegen bleibt oder in ein anderes Land als sein Heimatland reisen möchte.
Urlaub
Auch hier unterscheiden sich die Bedingungen in Norwegen von allen anderen EU Ländern.
Der Urlaub eines Au Pairs ist gesetzlich festgelegt und beträgt 25 Tage pro Kalenderjahr.
Dies schließt Samstage mit ein. Insgesamt hat das Au Pair Anspruch auf 4 Wochen und 1 Tag Urlaub.
Wenn es seine Tätigkeit nach dem 30. September aufnimmt, hat es nur Anspruch auf 6 Arbeitstage Urlaub (Montag bis Samstag) im selben Jahr.
Der Urlaub im ersten Arbeitsjahr wird nicht bezahlt. Das Urlaubsgeld für Au Pairs wird im zweiten Jahr ausgezahlt, abhängig davon, wie viel das Au Pair im Jahr zuvor gearbeitet hat.

Kranken-Versicherung
Nach der Registrierung im norwegischen Melderegister und dem Erhalt einer nationalen Identifikationsnummer werden Au Pairs aus der EU/dem EWR automatisch in das norwegische Sozialversicherungssystem (Folketrygden) aufgenommen.
Dadurch haben sie Anspruch auf öffentliche Gesundheitsdienstleistungen, Darunter Zugang zu:
Bitte beachte, dass zwar die meisten Gesundheitsleistungen übernommen werden, Patienten – einschließlich Au Pairs – jedoch eine geringe Zuzahlung (egenandel) für Hausarztbesuche, Tests und bestimmte Behandlungen leisten müssen. Sobald eine jährliche Kostengrenze (bekannt als Frikort-Limit) erreicht ist (aktuell bei zu 2.185 NOK) werden zusätzliche Gesundheitsleistungen vollständig übernommen.
Zahnärztliche Versorgung
Die zahnärztliche Versorgung für Erwachsene (einschließlich Au Pairs über 20 Jahre) wird vom öffentlichen Gesundheitssystem nicht übernommen, außer in Fällen schwerwiegender medizinischer Notwendigkeit. Die meisten zahnärztlichen Leistungen müssen aus eigener Tasche bezahlt oder durch eine private Versicherung abgedeckt werden.
Reisekranken-Versicherung
Die Reise nach Norwegen und zurück oder auch Reisen während deines Aufenthalts außerhalb Norwegens oder aber ein Heimaturlaub sind nicht versichert. Hier empfiehlt sich auf jeden Fall eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Sinnvoll wäre es in diesem Zusammenhang auch, gemeinsame Urlaubsfahrten mit der Gastfamilie abzusprechen, damit man dies beim Abschluss der Reisekrankenversicherung gleich mitberücksichtigen kann.
Nutzung eines Autos
Falls man die Kinder zum Kindergarten oder zur Schule fahren, steht dem Au Pair ein Fahrzeug zur Verfügung. Ob man das Auto allerdings auch privat nutzen darf, ist eine Entscheidung der Familie. Für die Benzinkosten muss man aber auf jeden Fall aufkommen.
Familienanschluss: grundsätzlich sollte ein Au Pair in die Familie integriert und wie eine große Tochter behandelt werden. Das beinhaltet gemeinsame Mahlzeiten, Ausflüge, Gespräche mit der Familie, aber auch Mithilfe beim Tisch decken, der Essenzubereitung und eine gewisse Flexibilität in der Arbeitszeit. Man kann nicht das eine erwarten, aber bei den familiären Pflichten sich abschotten. Die meisten Familien legen großen Wert auf Familienanschluss.
Nun gibt es Familien, aber auch Au Pairs, die lieber für sich sind und auch ihre Freizeit alleine verbringen möchten, da sie lieber unabhängiger leben möchten und sehr viel Gewicht auf ihre Privatsphäre legen.
Welche Variante dir nun entspricht, musst dir selbst überlegen und im Vorfeld mit der Familie klären.
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